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Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich beim variablen Zinssatz um eine angepasste Verzinsung, die sowohl Vor- als auch Nachteile für beide Beteiligten mit sich bringen kann.

Der Kreditnehmer freut sich zu Anfang häufig über sehr günstige Zinssätze. Er geht damit jedoch auch das Risiko einer möglichen Zinssteigerung ein. Welche Höhe der Zinssatz hat, hängt immer vom jeweiligen Richtwert ab. Meist handelt es sich hierbei um eine bestimmte Referenzgröße, die vorab vertraglich festgehalten wird.

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie werden die Richtlinien des Europäischen Parlaments sowie des Rates vom 23.04.2008 für Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht umgesetzt.

Darüber hinaus soll die nach wie vor herrschende bestehende Rechtsunsicherheit durch eine formelle gesetzliche Regelung beseitigt werden.

Die Verbraucherkreditrichtlinie war bis zum 11. Juni 2010 in deutsches Recht umzusetzen.

Sie hilft Kreditsuchenden sich besser zu orientieren. Im Wesentlichen werden Kreditangebote detaillierter dargestellt und mit wesentlich mehr Transparenz hinsichtlich Zinsen in Form von sogenannten repräsentativen Beispielen versehen.

Das repräsentative Beispiel muss folgende Mindestangaben beinhalten:

Nettodarlehensbetrag, Vertragslaufzeit, etwaige Bearbeitungsentgelte sowie der Sollzinssatz (früher auch Nominalzins genannt). Der Sollzinssatz muss einen 2/3 Zinssatz ausweisen. (Der 2/3 Zinssatz beschreibt den Zinssatz der vom Kreditinstitut zu mindestens zwei Dritteln  an die Antragsteller eines Kredites gewährt werden.

Der Hintergedanke bei diesem Gesetz, ist den Verbraucher vor Kreditangeboten zu schützen, die beispielsweise ausschließlich mit Lockangeboten in Form von Sollzinsen werben und zusätzliche Gebühren oder Kosten verschleiern.

Ferner soll der Kunde bei Angeboten von z.B.: 2,99% effektiven Jahreszinses darauf  hingewiesen werden, dass dieser Zinssatz an eine entsprechende Vertragslaufzeit, Bonität und Nettokreditsumme gebunden ist, die nie dem 2/3 Zinssatz entsprechen.

In der Vergangenheit gab es erhebliche Verärgerung der Kreditinteressenten, wenn bei Antragstellung von Krediten exorbitante Zinssätze und Gebühren veranschlagt wurden.

Eine Nichtbeachtung der Verbraucherkreditrichtlinie von den Seitenbetreibern führt zu Geldbußen von bis zu 50.000 EUR sowie Abmahnungen durch die Mitbewerber.

Der Begriff Verbundfinanzierung kommt aus dem Kreditwesen und bezeichnet eine spezielle Zusammenstellung von Fremd- und Eigenfinanzierungen.

Die Verbundfinanzierung kann sowohl aus Eigen- und Fremdkapital, aber auch aus dem Kapital mehrerer Kreditinstitute bestehen. Dadurch wird das Risiko auf verschiedene Posten und Kreditinstitute aufgeteilt, wodurch meist auch höhere Finanzierungsbeträge möglich werden

Unter dem Verkehrswert versteht man den durchschnittlichen Verkaufspreis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Immobilie zu erzielen wäre.

Um den Verkehrswert feststellen zu können, ist ein vereidigter Sachverständiger nötig. Dieser muss Werte wie etwa die Lage der Immobilie, die Baubeschaffenheit und vieles mehr in sein Gutachten einfließen lassen.

Bei Verzugszinsen handelt es sich um eine Art Mahngebühr, die dann in Rechnung gestellt wird, wenn eine Darlehensrate nicht oder nicht rechtzeitig an den Kreditgeber bezahlt wird.

Um dennoch bei Engpässen die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs zu gewähren, räumen viele Kreditinstitute ihren Kunden so genannte zinsfreie Ratenaussetzungen an. Die Dauer der Ratenaussetzung kann meist individuell vereinbart werden.

Der Begriff Vorfälligkeitsentschädigung steht für eine Art Strafzahlung, die häufig dann fällig ist, wenn ein Darlehensnehmer den Kredit vorzeitig auflöst, indem er den Restbetrag rückzahlt.

Der Grund hierfür ist vor allem der Zinsentgang, der dadurch für den Kreditgeber entsteht. Vorfälligkeitsentschädigungen findet man häufig in Verbindung mit Umschuldungen, die vorgenommen werden, um Kreditnebenkosten möglichst gering zu halten.

Der Begriff Vorlasten kommt aus dem Bereich der Immobilienkredite. Wird eine Immobilie aufgrund einer Fremdfinanzierung belastet, fordert das Kreditinstitut in der Regel einen Auszug aus dem Grundbuch. Darin sind eventuelle „Vorlasten“, also bereits bestehende Grundpfandrechte ersichtlich.

Ist das Grundstück oder das Gebäude bereits durch einen anderen Gläubiger belastet, ist es häufig schwer, dieses dennoch als Sicherheit heranzuziehen. Bei einer Zwangsvollstreckung kommen die Gläubiger immer der Reihe nach zum Zug, wodurch für die letzten Positionen meist nur mehr ein Bruchteil des Verkaufswerts übrig bleibt.

Beim Vorschaltdarlehen wird dem Kreditnehmer ein Zinssatz für die nächsten ein bis zwei Jahre zugesichert. Diese Zinsfestschreibung ist vor allem dann von Vorteil, wenn Kredite aufgrund einer gesamtwirtschaftlichen Veränderung wie etwa einer Finanzkrise, sehr günstig geworden sind.

Während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens hat der Kreditnehmer in der Regel die Möglichkeit, immer noch auf ein langfristiges Darlehen beim gleichen Kreditgeber umzusteigen.