Aktiengeschäfte, die direkt am Bankschalter geschlossen werden, bezeichnet man als Tafelgeschäft. Im Zuge dieser geschäftlichen Handlung erhält der Kunde die von ihm gekauften Aktien real überreicht und muss für deren Aufbewahrung und auch für die künftige Verwaltung dieser Aktien selbst Sorge tragen. Diese eigenständige Verwaltung der Aktien bedeutet auch, dass der Anleger seine Dividenden- oder Zinsscheine selbst einlösen muss. Die Form des Tafelgeschäftes ist in der heutigen Zeit kaum noch verbreitet, wird aber dennoch noch gern als Mittel zu einer möglichen Steuerhinterziehung genutzt, weil es unheimlich schwer ist, diese Vergehen bei dieser Geschäftsform nachzuweisen.
Der Begriff Taxe oder Wertgutachten findet seinen Gebrauch vor allem im Kredit- und Fremdfinanzierungsbereich. Dient ein Objekt oder eine Immobilie als Kreditsicherheit, muss dieses geschätzt werden.
Der so genannte Beleihungswert wird durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt. Die schriftliche Niederschrift dieses Gutachtens ist das Wertgutachten oder die Taxe.
Die Taxkosten oder auch unter dem Begriff Schätzungsgebühren bekannt, fallen an, wenn eine Immobilie oder ein Objekt im Rahmen einer Kreditsicherstellung geschätzt werden muss.
Das Kreditinstitut muss für die Schätzung einen anerkannten Sachverständigen bestellen. Die dadurch entstehenden Kosten, die Taxkosten, werden dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt. Meist werden diese in Form einer Pauschale oder aber auch als prozentueller Wert des Objektwerts verrechnet.
Der TecDAX unterliegt strengen Regeln
Ursprünglich galt in Deutschland der Nemax50 als Aktienindex für Technologiewerte. Anfang des 21. Jahrhunderts geriet er jedoch aufgrund von Insidergeschäften und Bilanzfälschungen in Verruf. Am 24.3. 2003 wurde der TecDAX als offizieller Nachfolger des Nemax50 ins Leben gerufen. Aus etwa dreißig bis fünfunddreißig großen Unternehmen aus der Technologiebranche setzt sich der TecDAX heute zusammen. Dabei werden die Technologiewerte jeweils quartalsmäßig einem Ranking unterzogen.
Nur wer fest vorgegebene Regeln erfüllt, verbleibt im TecDAX. Zunächst einmal muss sichergestellt sein, dass die Werte die Zulassung zum Prime Standard besitzen. Das bedeutet unter anderem, dass eine Publizierung in englischer Sprache erfolgen muss und ein hoher Transparenzwert erreicht werden soll. Damit sollen auch ausländische Investoren bevorzugt angezogen werden. Außerdem müssen sie durchgehend am Xetra-Handel beteiligt sein. Xetra (Exchange Electronic Trading) ist ein elektronisches Handelssystem für den Kassamarkt. Über den in Frankfurt am Main stehenden Zentralrechner können sich Kunden weltweit über Internet oder Standleitung am Handel beteiligen.
Ebenfalls notwendig für die Aufnahme in den TecDAX ist der Nachweis eines Orderbuchumsatzes sowohl auf Xetra als auch auf dem Parkett. Weitere Kriterien sind die Marktkapitalisierung und die Free-Float-Gewichtung. Das bedeutet, die im TecDAX gelisteten Unternehmen müssen Aktienkapital zum freien Handel an der Börse verfügbar haben und dürfen nicht ausschließlich im Besitz von Großaktionären sein. Seinen absoluten Tiefstand erreichte der TecDAX bereits kurz nach seiner Auflage am 30.3. 2003. Hier sank die Bewertung bis auf 327,19 Punkte ab. Der danach folgende stetige Aufstieg des TecDAX fand am 7. November 2007 seinen vorläufigen Höhepunkt, als er den Handelstag mit 1.058,93 Punkten abschloss.
Die Teilauszahlung wird vor allem bei der Fremdfinanzierung eines Bauvorhabens vereinbart. Hierbei wird der zuvor vereinbarte Kreditbetrag nicht auf einmal, sondern in Teilauszahlungen freigegeben.
Mit der Rückzahlung des Darlehens muss meist erst dann begonnen werden, wenn die Teilauszahlungen zur Gänze erfolgt sind. In welcher Weise, zu welchen zeitlichen Abständen und in welcher Höhe die Teilauszahlungen erfolgen, wird im Darlehensvertrag vereinbart.
Bei Teilhabeeffekten, geht es vordergründig um ein Miteigentumsrecht und insofern um einen entsprechend zustehenden Gewinnanteil. Bei dieser Effektenform legt der Anleger sein Geld zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft an und erwirbt somit einen kleinen Miteigentumsanteil an diesem Unternehmen. Die bekanntesten Beispiele für Teilhabereffekten sind Aktien und Investmentzertifikate.
Die Aufnahme eines Darlehens, verpflichtet auch immer zur Rückzahlung des entliehenen Betrages nebst vereinbarter Gebühren und Zinsen. Diese Tilgung wird in der Regel monatlich durch Bankeinzug bzw. Überweisung bedient. Die Tilgung wird meist in gleichen Monatsraten beglichen, lediglich die Schlussrate kann abweichen.
Bei endfälligen Darlehen wie Hypotheken werden immer nur die Zinsen getilgt. Der Kredit wir dann erst mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit in einer Summe fällig. Um die Kreditsumme zu tilgen wird jedoch das Ansparen einer entsprechend hohen Lebensversicherung, Bausparvertrages etc. vereinbart.
Dispositionskredite und Rahmenkredite sind nicht an eine feste Tilgung gebunden. So lange ein regelmäßiger Gehaltseingang vorhanden ist und die Tilgung der Zinsen gewährleistet ist, bleibt der Dispositionskredit erhalten.
Kredite ohne Tilgung gibt es nicht. Wenn auch nicht sofort, muss ein Kredit letztendlich immer zurückgezahlt werden. Eine Unsitte in den USA ist die Überziehung von Kreditkarten bis auf das maximal gewährte Limit. Es werden dann nur noch die Zinsen getilgt, der eigentlich in Anspruch genommene Kreditbetrag bleibt jahre- bzw. jahrzehntelang bestehen. Es wird sich einfach eine neue Kreditkarte mit ausreichendem Limit beschafft, mit der in gleicher Weise verfahren wird.
Der Tilgungsplan ist vor allem in der Baufinanzierung ein wichtiger Begriff. Im Tilgungsplan werden unterschiedliche Punkte eines Darlehensvertrags vereinbart und schriftlich festgehalten.
Die wichtigsten Bereiche sind die Konditionen der Darlehensrückzahlungen (Häufigkeit, zeitliche Abstände, Höhe usw.), die Jahresleistung, die anfallenden Zinsen, die Darlehensnebenkosten usw. Außerdem wird im Tilgungsplan auch die Restschuld nach einem bestimmten Zeitraum ausgewiesen. Dieser kann anschließend im Rahmen einer Umschuldung refinanziert werden.








