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Historisch gesehen bezeichnet der Volksmund mit  „Baby Bonds“ eine Prämien-Schatzanweisung, die es zum ersten Mal in Deutschland im Jahr 1951 gab.

Gebräuchlicher sind Baby Bonds allerdings eher in den Vereinigten Staaten, wo die Stückelung bei einem US Dollar liegt. Hier in Europa liegt sie ungefähr zwischen einem und zehn Euro. Durch die sehr kleine Stückelung sind Baby Bonds mit einem geringen Nennwert versehen. Sie zählen zu den Anleihen oder Schuldverschreibungen.

Bei nachrangigen Bankanleihen handelt es sich um Schuldverschreibungen, bei welchem Gläubiger im Falle eines Bankrotts des Emittenten als letzte nach allen anderen Geldgebern ausbezahlt werden. Es werden also zuerst alle anderen Verschuldungen des Emittenten beigelegt. Meistens werden nachrangige Bankanleihen mit höheren Renditen infolge der größeren Gefahr reizvoll gemacht, um Investoren trotz dieser Tatsache für den Kauf solcher Anleihen zu begeistern. Für Anleger gilt es jedoch zu beachten, dass eingesetztes Kapital bei einem potenziellen Bankrott des Emittenten verloren gehen kann. Dies aufgrund dessen, dass sie anderen unternehmerischen Verbindlichkeiten untergeordnet sind.

Somit besteht ein eher beschränkter Schutz für Gläubiger bei nachrangigen Bankanleihen, und auch keine fixen Rückzahlungstermine, was mitunter der Grund dafür ist, dass sich die nachrangige Bankanleihe vorrangig an Anleger in Form von Institutionen richtet.

Oft wird bei diesem Thema von der Bezeichnung „Tier 1“ oder „Tier 2“ gesprochen. Aus Sicht des Emittenten handelt es sich dabei um Kennzahlen für die Zuteilung von beispielsweise Anleihen bezüglich des Unternehmenskapitals. Werden Anleihen dem Kernkapital zugerechnet, so wird von „Tier 1 Anleihen“ gesprochen. Werden diese dem Ergänzungskapital eines Unternehmens zugeordnet, so werden sie „Tier 2 Anleihen“ genannt.

Der Bankeinzug ist ein Begriff aus dem Bankwesen und kommt heute mehr und mehr zum Einsatz. Mit einem Bankeinzug hat ein Unternehmen die Möglichkeit, eine Forderung vom Konto des Kunden einzuziehen. Im privaten Bereich ist dies auch möglich, jedoch nicht üblich. Generell ist vorab die Zustimmung des Kunden notwendig. Zudem wird auch vorab fixiert, in welcher Höhe der Bankeinzug zulässig ist und auf welchen Vertrag sich dieser bezieht. Ein Bankeinzug kann ohne Angaben von Gründen widerufen werden. Die Frist für den Widerruf von einem Bankeinzug beträgt 6 Wochen. Sollte keine Erwächtigung vorliegen gilt das Widerrufsrecht maximal 13 Monate nachz Rechnungsabschluss.

Bankeinzüge kommen vor allem bei regelmäßigen Zahlungen, wie Strom- oder Telefonkosten vor. Auch beim Internetkauf spielt der Bankeinzug in Verbindung mit Zahlungsdienstleistern eine große Rolle. Voraussetzung ist zur Zeit noch ein deutsches Bankkonto. Durch umfangreiche Änderungen steht jedoch bald die Möglichkeit zur Verfügung innerhalb der EU Forderungen einzuziehen (Stand 07/2010).

Die Auszahlung eines beantragten Darlehens kann zum einen auf das Girokonto des Darlehensnehmers erfolgen oder ihm wird der Kreditbetrag in bar ausgehändigt. In diesem Fall spricht man von einem Barkredit. Einer der großen Vorteile beim Barkredit liegt darin, dass sich die Bearbeitungszeit zwischen Antrag und Darlehensgewährung sehr kurz präsentiert. Deshalb findet man für den Barkredit häufig auch die Bezeichnung Schnellkredit oder Sofortkredit.

Der Kreditnehmer sollte bei der Auswahl des Darlehensgebers allerdings Vorsicht walten lassen. Neben den bekannten Kreditvermittlern Bon Kredit, Maxxkredit, Creditolo oder Maxda, bieten hier auch immer wieder unseriöse Finanzdienstleister Kredite an. Vermittlungsgebühren werden verlangt und nicht selten steht am Ende kein Barkredit, sondern ein weiterer finanzieller Verlust ins Haus. Besonders, wenn der Barkredit zum Beispiel ohne Schufa-Eintrag angeboten wird, sollte man genau auf die Konditionen achten. Ein Schufa-freier Kredit ist immer ein Risikokredit, den sich die Darlehensgeber oft durch überhöhte Zinsen auf den Barkredit bezahlen lassen.

Den Barkredit findet man heute bei vielen Banken auch im Internet. Eine Online-Beantragung verkürzt beim Barkredit die Bearbeitungsdauer erheblich und eine Zu- oder Absage für den gewünschten Barkredit erhält man oft schon innerhalb von wenigen Minuten.

Unter einem Barkredit versteht man aber auch den Dispositionskredit, den die eigene Bank dem Kontoinhaber einräumt. Hier kann er innerhalb des genehmigten Verfügungsrahmens immer über eine bestimmte Summe an Bargeld verfügen, ohne feste Tilgungsraten zu haben. Normalerweise genehmigen Banken den Barkredit als Dispositionskredit in der Höhe von drei Nettomonatsgehältern gegen eine entsprechende Verzinsung an. Sollte das Konto aufgelöst werden, muss der gesamte Barkredit in einer Summe zurückgezahlt werden.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 1988 eine Eigenmittelempfehlung herausgegeben, die unter der Kurzbezeichnung Basel I bekannt wurde. Damit sollte die internationale Harmonisierung der Eigenkapitalanforderung durch die Bankenaufsicht geregelt werden. Diese Regelung wird auch als Baseler Akkord bezeichnet und besagt, dass die Mindesteigenkapitalausstattung von Banken bei acht Prozent liegen muss. Gewichtet wurde hier die Kreditposition von Banken anhand einer standardisierten Risikobewertung.

Der Baseler Akkord war zunächst nur für international tätige Banken gedacht. Inzwischen gilt Basel I als weltweit anerkannter Standard für Banken und wird in mehr als einhundert Ländern angewendet. Maßgeblich von Basel I beeinflusst wurden auch die EU-Richtlinien. Deshalb ist Basel I auch in den entsprechenden deutschen Regelungen der Bankenaufsicht maßgeblich und im Deutschen Gesetz für das Kreditwesen (KWG) in den §10 und 10a verankert.

Da die Handelsaktivitäten der Banken eine immer höhere Bedeutung erlangen, wurden auch die Marktpreisrisiken wie zum Beispiel Währungsrisiken, Risiken aus Rohwarengeschäften oder Zins- und Kursrisiken in die Bestimmungen von Basel I integriert. So werden die Kreditinstitute in die Lage versetzt, Basel I auch zur Steuerung des Marktrisikos für ihre internen Modelle zu verwenden. Sie werden von der Bankenaufsicht entsprechend anerkannt. Allerdings ist Basel I in den letzten Jahren immer mehr in die Kritik geraten. Experten sagen, dass die ökonomischen Risiken der Banken im Baseler Akkord nur ungenau und grob dargestellt werden. Neue Finanzinstrumente wie zum Beispiel der globale Einsatz von Sicherheiten werden hier nicht berücksichtigt. Inzwischen sind Bestrebungen im Gange, den Baseler Akkord hinsichtlich dieser neuen Anforderungen zu überarbeiten und anzupassen.

Mit dem Baseler Akkord von 1988 hat der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht die Mindestkapitalausstattung von international tätigen Banken standardisiert. Eine achtprozentige Mindestabdeckung von Krediten wurde vorgeschrieben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass ein Kredit in Höhe von einer Million Euro mit einem Eigenkapital der Bank von mindestens 80.000 Euro abgesichert sein muss. Im Juni 1999 sollte dann mit Basel II eine Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) angestrebt werden. Der Baseler Akkord war überarbeitet worden, um im internationalen Bankensystem eine höhere Stabilisierung zu erreichen.

Der wichtigste Änderungspunkt bei Basel II ist dabei die neue Transparenzanforderung. Banken müssen einer erweiterten Offenlegungspflicht nachkommen. Dadurch soll eine stärkere Bindung der Kapitalanforderungen an das wirtschaftliche Risiko der Kreditinstitute erreicht werden. Maßgebend für die Mindestkapitalanforderung nach Basel II sind Ratings, die durch Ratingagenturen oder die Kreditinstitute selbst erstellt werden können. Neue Standardsätze wurden eingeführt, die teilweise deutlich über die achtprozentige Mindestanforderung aus Basel I hinausgehen.

Im Jahr 2003 wurden die neuen Regelungen nach Basel II verabschiedet und sind seit 2006 in Kraft gesetzt worden. Es ist nachweisbar, dass Basel II inzwischen auch die Interessen von mittelständischen Unternehmen und kleineren Kreditinstituten wesentlich besser berücksichtigt, als es im ursprünglichen Baseler Akkord der Fall gewesen ist. Auch die internationale Akzeptanz von Basel II ist gegenüber Basel I deutlich gestiegen. Dazu führt unter anderem, dass für mittelständische Unternehmen eine reduzierte Risikogewichtung eingeführt wurde. Außerdem wurde bei Basel II eine wesentlich breitere Palette von Sicherheiten (real und finanziell), Bürgschaften und Garantien zugelassen.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 führte dazu, dass der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht damit begann, die Eigenmittelabsicherung der Banken, wie sie in Basel II stand, zu reformieren. Es gab Schwächen in der Bankenregulierung, die es abzustellen galt. Dafür sieht Basel III, das 2010 in seiner vorläufigen Endfassung veröffentlicht wurde und 2013 in Kraft treten soll, drei Säulen vor.

Die Säule eins besteht in der Erhöhung der Kapitalanforderungen für die Marktrisiken von Krediten und deren Verbriefung. Säule zwei soll die Standards der Überprüfungsprozesse durch die Bankenaufsicht erhöhen und Säule drei erweitert die Standards bei der Offenlegungspflicht.

Noch nicht regularisiert, aber in Basel III in seiner Endstufe vorgesehen, sind die Überarbeitung der Bestimmungen des Handelsbuches und die Erhöhung der Kapitalanforderungen für die Abwicklung von Bankgeschäften mit OTC-Kontrakten (Geschäfte außerhalb der Börse) über zentrale Gegenparteien. Außerdem soll eine Reduzierung der externen Ratings erfolgen.

Neben der Eigenkapitalbewertung soll aber mit Basel III auch eine Veränderung der Bewertung der Liquiditätssituation einhergehen. Basel III sieht grundlegende Prinzipien für ein funktionierendes Liquiditätsmanagement und dessen Überprüfung vor. Damit soll Refinanzierungsproblemen durch die Zentralbanken vorgebeugt werden. Die so genannte Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll sicherstellen, dass Banken ihre Liquidität auch unter schwierigen globalen Umständen behalten können. Sicherheiten, die Banken verkaufen, sollten idealerweise von den Zentralbanken als solche akzeptiert werden.

Damit wird deutlich, dass Basel III im Gegensatz zu den Vorgängerversionen nicht nur die reine Eigenkapitalbasis berücksichtigt, sondern auch im Rahmen der Liquiditätsvorschriften Veränderungen herbeiführen wird. Erfahrungen aus der Finanzkrise sorgen also für eine Stärkung des globalen Bankensystems.

Wer ein Haus baut, benötigt in den meisten Fällen eine Baufinanzierung. Bei den wenigsten reicht das Eigenkapital, um ein Haus bar zu kaufen und die eventuell notwendige Sanierung vom Konto zu bezahlen. Bereits vor dem Kauf bzw. dem Beginn der Arbeiten sollte sich der Eigentümer daher Gedanken um die Finanzierung machen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, z. B. Darlehen, Hypothek oder Forward-Darlehen. Auch Bausparer werden noch immer häufig für den Hauskauf bzw. -bau genutzt.

Es gibt auch verschiedene Mischformen der Baufinanzierung. Ab einer bestimmten Summe werden sie immer ins Grundbuch zur Absicherung eingetragen. Mietkauf, Nießbrauch oder Kauf auf Leibrentenbasis sind seltener genutzte Möglichkeiten für eine Baufinanzierung. Voraussetzung ist ein bestimmter Eigenanteil, das Eigenkapital, welches in jedem Fall vorhanden sein sollte. Eine Finanzierung zu 100% oder wie vor einigen Jahren noch zu 110% sind heute nicht mehr üblich.

Der Begriff Baugeld kommt im engeren Sinne aus dem Kreditwesen und bezeichnet den Geldbetrag, der durch ein Baudarlehen zur Verfügung steht. Baugeld wird entweder vom Land oder von privaten Kreditinstituten gewährt und dient der Errichtung oder Sanierung eines Baus. Im weiteren Sinne wird der Begriff Baugeld auch häufig für das gesamte zur Verfügung stehende Kapital verwendet (Eigen- und Fremdkapital).

Der Bausparvertrag ist eines spezielle Sparform und somit ein Begriff aus dem Bankwesen. Ein Bausparvertrag hat den Sinn, Kapital zu Bauzwecken oder Sanierungszwecken anzusparen. Die Laufzeit eines Bausparvertrags liegt immer bei 6 Jahren. Greift man dieser Zeit nicht auf das angesparte Kapital zurück, erhält man eine Prämie, die meist bei etwa 9 Prozent liegt.

Noch heute streiten sich die Experten wie der Name Börse entstanden ist. Ungeachtet der 3 bekannten Theorien ist der Ursprung jedoch 1409 im Ort Brügge in Belgien zu suchen.

Die Börse, wer kennt sie nicht, die Filme mit leicht überspitzen Sequenzen, in denen fleißige – zumeist – Männer auf ein Signal hin Papiere schwenken und wild durcheinander rufen? Der Laie schmunzelt leicht und wartet darauf, dass einer dieser Männer vor Aufregung zusammenbricht.

Aber was ist es, was sie so in Aufruhr versetzt? Der Handel an der Börse – dem Umschlagplatz für Güter aller Art, für Wertpapiere und Devisen. Die Männer sind Makler, die zumeist im Auftrag mit diesen Dingen Handel betreiben, wobei Angebot und Nachfrage ständig den Preis bestimmen und die Handelszeiten vorgegeben sind. Ziele dieser Form des Handels, der so genannten Präsenzbörse, sind beaufsichtigte Preisbildung und eine bessere Markttransparenz. Diese Art des Handels gehört jedoch der Vergangenheit an. Nahezu alle Transaktionen werden heute online abgewickelt.

Will man sich einen Überblick über die allgemeine Wirtschaftslage des eigenen Landes oder aber auch der Welt verschaffen, ist es immer hilfreich, sich mit den neuesten Börsenberichten zu beschäftigen. Dazu bieten heutzutage fast alle Medien geeignete Informationsplattformen an.

Bei einem Börsenkrach, auch als Börsencrash bezeichnet, verfällt ein Kurs an der Börse. Das geschieht nicht im Laufe eines längeren Zeitraumes, sondern während einer ganz kurzen Zeitspanne. Innerhalb dieser kurzen Zeit muss man auch mit zahlreichen und großen Verluste rechnen.

Es gibt verschiedene Ursachen, die solch einen Börsenkrach oder -crash auslösen. Aufgrund bestimmter Umstände steigt die Angst der Anleger. So geschehen beim jüngsten Börsencrash im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Durch die wertlosen Papiere, Zertifikate, die als Hypothek verkauft wurden, aber nicht durch die entsprechend werthaltigen Immobilien re-finanziert werden konnten, gab es in den USA einen Börsencrash, der sich noch heute auf die anderen Länder auswirkt. Eine so genannte spekulative Blase ist damit geplatzt und das dürfte noch nicht die letzte gewesen sein. Nach einem solchen Börsencrash gehen die Kurse für eine längere Zeit zurück.

Weil die Anleger dadurch komplett verunsichert sind, bleiben Käufer aus. Auch andere Unternehmen rutschen so immer weiter ins Minus und gehen schließlich in Konkurs.

Ein Bürge ist eine Person, die eine Bürgschaft leistet. Damit übernimmt sie die Verpflichtung, im Bedarfsfall für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Das ermöglicht dem Gläubiger, auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Damit die Bürgschaft rechtsgültig ist, ist eine schriftliche Erklärung, ein Bürgschaftsvertrag  zwischen Bürgen und Gläubiger, zwingend notwendig. Eine mündlich abgegebene Zusicherung oder eine Bürgschaftserklärung in elektronischer Form hat keine Gültigkeit.

Eine Bürgschaft wird in der Regel nötig, um einen Kredit abzusichern, sofern der Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt. Der Kreditbetrag wird erst ausbezahlt, wenn ein Bürge für die Verbindlichkeiten mithaftet.

Mit Abgabe einer Bürgschaftserklärung geht der Bürge eine große Verpflichtung ein. Schon im Vorfeld sollte sich der Bürge darüber im Klaren sein, welche Risiken er damit eingeht. Eine Bürgschaft, die leichtfertig abgegeben wird, kann unter Umständen die gesamte Existenzgrundlage des Bürgen gefährden, da er sich seiner Zahlungspflicht nur in äußerst seltenen Fällen entziehen kann. Vergrößert wird das Risiko noch, wenn der Bürge sich auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft einlässt. Bei dieser Art der Bürgschaft kann der Bürge sofort bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners belangt werden, ohne dass vorher alle Möglichkeiten zur Vollstreckung gegenüber dem Schuldner ausgenutzt werden müssen. Noch riskanter ist die Bürgschaft auf erste Anforderung, bei der alle Einredemöglichkeiten so gut wie ausgeschlossen sind.

Soll eine Bürgschaft geleistet werden, sollte der Bürge diese beiden Arten der Bürgschaft womöglich vermeiden. In einigen Fällen mag es möglich sein, den Bürgen durch Festsetzung einer Haftungsobergrenze oder durch eine zeitlich begrenzte Bürgschaft zu schützen.

Es gibt eine Reihe von Krediten, die man aus unterschiedlichen Gesichtspunkten als Bürgschaftskredit bezeichnet. Eines haben sie alle gemeinsam: Die Bank erwartet, dass ein Bürge den Kreditvertrag mit unterzeichnet. Dieser Bürge wird dann in die Pflicht genommen, wenn der Darlehensnehmer seinen Kredit- und Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Bürge hat allerdings Anspruch darauf, dass alle möglichen Maßnahmen zur Schuldeneintreibung beim ursprünglichen Kreditnehmer durchgeführt werden.

Eine Bürgschaft dient immer als zusätzliche Sicherheit. So kann zum Beispiel die schlechte Bonität eines Kreditnehmers die Bank dazu bringen, den Ratenkredit in einen Bürgschaftskredit umzuwandeln und als zusätzliche Sicherheit einen Bürgen zu verlangen. Aber es ist nicht immer nur die eingeschränkte Bonität, die einen Bürgschaftskredit veranlasst. Bei Unternehmensgründungen oder bei Firmen, die noch keine Jahresbilanz vorlegen können, kann die Vergabe eines Darlehens ebenfalls von der Übernahme einer Bürgschaft abhängig gemacht werden. Damit gehört die Bürgschaft zu den sogenannten personellen Sicherheiten.

Bei der dinglichen Sicherheit dienen Wertgegenstände wie zum Beispiel Häuser bei einer Immobilienfinanzierung zur Absicherung des Kredites. Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, können dingliche Sicherheiten gepfändet, verkauft oder versteigert werden, um die Ansprüche des Kreditgebers zu befriedigen. Bei einer personellen Sicherheit, also einem Bürgschaftskredit, haftet der Bürge. Die Bürgschaft erlischt mit dem vertraglich festgelegten Ablauf oder vorzeitig, wenn der Kreditnehmer den Bürgschaftskredit vorzeitig ablöst.

Bei der Übernahme einer Bürgschaft sollte sich jeder Bürge darüber im Klaren sein, dass er mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden eines Dritten haftet, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Übernahme einer Bürgschaft ist also immer auch ein Vertrauensbeweis.

Bei einem Beamtendarlehen handelt es sich um eine sehr günstige Finanzierungsart, die allerdings nur Beamte auf Lebenszeit nutzen können. Grundlage bildet eine Lebensversicherung, die beliehen wird.

Über die gesamte Laufzeit werden die Beiträge und Darlehenszinsen gezahlt. Wenn die Lebensversicherung fällig ist, frühestens nach zwölf Jahren, erfolgt damit die Tilgung des Kredites. Eventuelle Überschussanteile werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Verstirbt der Beamte vor Ablauf, dann erhält der Darlehensgeber die Summe. Relativ hohe Kredite werden auf diese Weise günstig abgesichert. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Alter des Antragstellers. Die Zinsen sind im Vergleich zum kurzfristigen Ratenkredit wesentlich niedriger.

Der Begriff Beteiligung bezeichnet im Finanzbereich den Anteil an einem Unternehmen. Eine Beteiligung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen durchgeführt werden. Je nachdem, wie hoch der Anteil an einem Unternehmen ist, hat man unterschiedliche Rechte. Die könnten beispielsweise das Stimmrecht bei Versammlungen aber auch das tägliche Geschäft betreffen.

Als Betongold bezeichnet man angelegte Geldbeträge, die in verschiedene Anlagen des Bauwesens investiert wurden. Vorwiegend wird die Bezeichnung Betongold beim Kauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken verwendet. Im weitesten Sinne kann Baugold aber auch für eine Investition in einen Immobilienfonds, in einen Bausparvertrag oder in andere Investitionen der Immobilienbranche, stehen.

Unternehmen, die mit der Produktion von Waren aller Art beschäftigt sind, benötigen die Betriebsmittel wie Rohstoffe, Waren und Maschinen, um die Produktion aufrechtzuerhalten und Gewinne zu erwirtschaften. Wenn ein Liquiditätsengpass dafür sorgt, dass die Anschaffung von notwendigen Betriebsmitteln nicht mehr gewährleistet ist, kann dies gravierende negative Konsequenzen haben, die letztendlich sogar in einer Insolvenz enden können. Der Betriebsmittelkredit ist geeignet, solche nachteiligen Folgeerscheinungen abzuwehren. Es handelt sich dabei um einen kurzfristig angelegten Bankkredit, den Unternehmen zur Anschaffung von Rohstoffen oder Waren für die Produktion verwenden.

Getilgt wird dieser Betriebsmittelkredit dann aus den Gewinnen, die mit dem Verkauf der fertigen Produkte erzielt werden. Der Kapitalmarkt spricht hier also von einer so genannten self-liquidation-period, also einer kurzen Periode, nach deren Ablauf sich der Betriebsmittelkredit getilgt hat. Sollte sich jedoch die konjunkturelle Situation nachhaltig verschlechtern, kann ein Betriebsmittelkredit eingefroren werden. Das bedeutet für den Kreditnehmer, dass er erweiterte Rückzahlungsziele bekommt. Schließlich muss der Bank daran gelegen sein, das Unternehmen nicht von vornherein wieder in eine unsichere finanzielle Situation zu treiben.

Ein Betriebsmittelkredit kann aber durchaus auch als mittel- oder sogar als langfristiges Darlehen vergeben werden. Das kommt meistens dann zum Tragen, wenn mithilfe des Betriebsmittelkredits Investitionsgüter angeschafft werden sollen. Beim Kauf von Maschinen muss sich die Neuanschaffung zunächst amortisieren, bevor man mit Gewinnen rechnen kann. Häufig wird ein Betriebsmittelkredit im gewerblichen Bereich auch als Bauzwischenfinanzierung bei der Errichtung neuer Betriebsstätten verwendet. Eine Absicherung gegenüber der Bank erreicht der Kreditnehmer in der Regel, indem er die finanzierten Vermögensgegenstände mit einer Sicherungsübereignung an die Bank verpfändet.

Normalerweise handelt es sich bei einem Blanko-Kredit um einen ganz normalen Ratenkredit. Er unterscheidet sich aber dadurch vom Ratenkredit, dass es im Detail besondere Kreditbedingungen gibt, die auf die finanzielle Situation und die Möglichkeiten des Darlehensnehmers individuell angepasst werden können. Ein Blanko-Kredit wird immer nach dem Ermessen des Darlehensgebers vergeben. Dabei können die Konditionen von Bank zu Bank durchaus unterschiedlich ausfallen. Geprüft wird natürlich das mögliche Einkommen des Darlehensnehmers. Aber auch die daraus resultierende Risikoeinstufung findet ihren Niederschlag in den Bedingungen für den Blanko-Kredit.

Normalerweise wird ein Blanko-Kredit, genau wie der Ratenkredit, in monatlichen Raten an die Bank zurückgezahlt. Es gibt für den Blanko-Kredit keinerlei Einschränkungen. Die Laufzeit und die Darlehenshöhe sind immer frei verhandelbar zwischen dem Finanzinstitut und dem Kreditnehmer. Nach welchen Kriterien eine Bank einen Blanko-Kredit vergibt, ist ebenfalls nirgendwo festgeschrieben. Wer allerdings bei der Risikoüberprüfung in eine sehr risikoreiche Gruppe eingestuft wird, muss damit rechnen, dass er für seinen Blanko-Kredit erheblich mehr an Kosten bezahlt, als es bei einem normalen Ratenkredit der Fall sein würde. Es ist also immer eine gute Überlegung wert, welche Form von Darlehen man aufnimmt, wie lange man sich an ein Unternehmen bindet und wie viel Geld man dafür unter dem Strich bezahlen muss. Der Blanko-Kredit kann dabei vonseiten der entsprechenden Bank durchaus in regelmäßigen Abständen an die Gegebenheiten auf dem Finanzmarkt angepasst werden. Wer sich mit seiner Bank darüber unterhält, einen Blanko-Kredit zu beantragen, sollte also ganz genau auf jedes Detail der Vertragsgestaltung achten und sich hier so gut wie möglich absichern.