Den Warenkredit nimmt man während des alltäglichen Lebens immer wieder in Anspruch. Früher wurde er als Lieferantenkredit bezeichnet. Immer dann, wenn Warenlieferungen oder auch Dienstleistungen gegen Rechnung ausgeführt werden, kommt ein solcher Warenkredit zustande. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich dabei um Geschäftspartner aus dem gewerblichen Bereich handelt oder ob ein Privatkunde die Bestellung in Auftrag gegeben oder die Dienstleistung veranlasst hat.
Jede Rechnungslegung stellt den Tatbestand eines Warenkredites dar. In der Regel wird ein solcher Warenkredit durch eine Einmalzahlung getilgt. Das bedeutet, der Kunde bekommt eine Rechnung und bezahlt den Rechnungsbetrag innerhalb des gesetzten Zahlungsziels. Dabei kann der Warenkredit über einige Tage oder auch über einige Wochen laufen, je nachdem, welches Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt wurde.
Ein Warenkredit kann aber auch als sogenannter Abzahlungskredit eingesetzt werden. Viele Unternehmen bieten heute, besonders bei größeren Bestellungen, eine Ratenzahlung an. In diesem Fall hat der Warenkredit dann meist aber auch Kosten für die Bearbeitung und Verzinsung zur Folge. Im privaten Bereich lohnt es sich für den Kunden, sich die Konditionen einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Unternehmen genau anzusehen. Unter Umständen kann es bedeutend günstiger sein, auf den Warenkredit zu verzichten und lieber einen normalen Ratenkredit bei der eigenen Hausbank abzuschließen.
An sich hat der Warenkredit eine sehr lange Geschichte. Bereits im Mittelalter wurde mit sogenannten Warenkreditbriefen erfolgreich Handel betrieben. Im gewerblichen Bereich sollte abgeklärt werden, ob ein Warenkredit steuerlich genauso behandelt wird wie zum Beispiel ein Investitionskredit. Das kann für den Unternehmer im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielen.








