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Wer ein Haus baut, benötigt in den meisten Fällen eine Baufinanzierung. Bei den wenigsten reicht das Eigenkapital, um ein Haus bar zu kaufen und die eventuell notwendige Sanierung vom Konto zu bezahlen. Bereits vor dem Kauf bzw. dem Beginn der Arbeiten sollte sich der Eigentümer daher Gedanken um die Finanzierung machen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, z. B. Darlehen, Hypothek oder Forward-Darlehen. Auch Bausparer werden noch immer häufig für den Hauskauf bzw. -bau genutzt.

Es gibt auch verschiedene Mischformen der Baufinanzierung. Ab einer bestimmten Summe werden sie immer ins Grundbuch zur Absicherung eingetragen. Mietkauf, Nießbrauch oder Kauf auf Leibrentenbasis sind seltener genutzte Möglichkeiten für eine Baufinanzierung. Voraussetzung ist ein bestimmter Eigenanteil, das Eigenkapital, welches in jedem Fall vorhanden sein sollte. Eine Finanzierung zu 100% oder wie vor einigen Jahren noch zu 110% sind heute nicht mehr üblich.

Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Hypothek, die in den USA geläufig ist, hierzulande aber noch recht unbekannt ist. Einem Hausbesitzer wird durch die sogenannte Rückwärtshypothek die Möglichkeit gegeben seine Immobilie zu versilbern ohne gleich ausziehen zu müssen. In den USA hat sich die Anzahl der Menschen, die diese Finanzierungsform nutzen, in den letzten Jahren um das Sechsfache erhöht bei steigender Tendenz.

Praktisch gesehen ist die Reverse Hypothek für den Hausbesitzer, der zwar die Immobilie, aber kein Barvermögen und nur wenig Einkommen besitzt. Die Raten für den Kredit werden monatlich gezahlt. Der Kreditnehmer darf im Haus bleiben wie auch bei einem lebenslangen Wohnrecht. Der Wert des Hauses wird dabei gegen die Summe des Kredites gerechnet und der Hausbesitzer wohnt den Wert entsprechend ab. Nachteilig sind dabei nur die hohen Einstiegsgebühren bei der Versicherung der Hypothek.

Wird für ein Haus ein Darlehen aufgenommen, so bezeichnen das die meisten Menschen fälschlicherweise als Hypothek. Richtig betrachtet, ist die Hypothek ein Grundpfandrecht, das oft als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt wird. Der Begriff findet sich rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem deutschen Sachenrecht. Die Hypothek ist ein dingliches Recht des Gläubigers an einem Grundstück. Es handelt sich also nicht nur um Eigentum an einem Haus, sondern z. B. auch um Grundstücks- oder Wohnungseigentum sowie Erbbaurecht.

Der Gläubiger wird Hypothekar genannt. Er kann bestimmte Zahlungen in Form von Geld aus einem Grundstück fordern, was mit einer regelmäßigen Zahlung des Schuldners abgegolten wird. Kann der Schuldner nicht zahlen, kommt es zu einer Zwangsvollstreckung. Der Hypothekengläubiger kann dann das Grundstück veräußern.