Das Haus, Grundstück oder die Wohnung wurde an einen Gläubiger mittels Hypothek verpfändet. Wenn es aber mehrere Hypothekengläubiger gibt, die Anteile an dem Gebäude, dem Grundstück oder der Wohnung haben, so existiert eine bestimmte Rangfolge. Nach dieser richtet sich, wen der Schuldner zuerst auszahlen muss.
In den meisten Fällen werden heutzutage Darlehen auf ein Gebäude, Grundstück oder Wohnungseigentum als Grundschuld bestellt. Auch hier wird im Grundbuch eine bestimmte Reihenfolge der Darlehensgläubiger eingetragen. Kommt es wegen einer nicht regelmäßig erfolgten oder eingestellten Ratenzahlung zu einer Zwangsvollstreckung, so hat zunächst der erste Gläubiger das Recht, den entsprechenden Antrag zu stellen und Anspruch auf die Auszahlung.
Es kann sein, dass nachrangige Gläubiger das Nachsehen haben, wenn der erste Gläubiger die Summe vollständig aufbraucht.








