Der Fond stellt ein Sammelbecken von Geldern dar, die für ein Investment dienen. Eine Unterteilung besteht zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Die Varianten von offenen Fonds:
Spezialfonds und Publikumfonds
Bei den Spezialfonds handelt es sich um in Auftrag gegebene Fonds durch und für institutionelle Anleger. Laut Gesetz handelt es sich dann um einen solchen Fond, wenn nicht mehr als 30 Anleger darin investiert haben. Grundsätzlich ergeben Spezialfonds, welche ein Vermögen von nicht mehr als 10 bis 15 Millionen Euro besitzen, keinen Sinn bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit.
Publikumsfonds bestehen aus Anteilsscheinen, die von jedem gekauft werden können. Hierdurch hat eine breite Käuferschicht Zugang zu diesen Fonds.
Kapitalgesellschaften legen Fonds auf und bieten dadurch für private Anleger eine Gelegenheit, in verschiedene Wertpapiere zu investieren, wobei dies mit einem niedrigeren Kapitaleinsatz als bei einem Direktkauf möglich ist. Fondsanteile werden von der KAG ausgegeben, welche von einem Anleger erstanden werden können. Das durch den Anleger eingesetzte Kapital geht in das Sondervermögen des jeweiligen Unternehmens ein. Wertpapiere werden von diesem Sondervermögen gekauft.








