Man denkt häufig, dass die internationalen Märkte mittlerweile nur noch dazu dienen, Unternehmen durch gesichtslose Investoren zu finanzieren. Das geltende Recht in Deutschland gibt allerdings andere Richtlinien vor.
Wer als Unternehmen Namensaktien emittiert, ist auch dazu verpflichtet, festzuhalten in wessen Besitz sich diese Aktien befinden. Genau diese Funktion übernimmt das Aktienregister. Im Gegensatz zu Inhaberaktien, die durch bloße Einigung und Übergabe Besitz und Eigentum wechseln, ist man verpflichtet, Namensaktien mit Angabe von Name oder sogar Geburtsdatum auf einen neuen Besitzer zu übereignen. Dadurch ist die Übersichtlichkeit der Investitionen gesichert. Die Aufgabe, ein Aktienregister zu führen, kann auch an externe Registrargesellschaften übertragen werden.








