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Man denkt häufig, dass die internationalen Märkte mittlerweile nur noch dazu dienen, Unternehmen durch gesichtslose Investoren zu finanzieren. Das geltende Recht in Deutschland gibt allerdings andere Richtlinien vor.

Wer als Unternehmen Namensaktien emittiert, ist auch dazu verpflichtet, festzuhalten in wessen Besitz sich diese Aktien befinden. Genau diese Funktion übernimmt das Aktienregister. Im Gegensatz zu Inhaberaktien, die durch bloße Einigung und Übergabe Besitz und Eigentum wechseln, ist man verpflichtet, Namensaktien mit Angabe von Name oder sogar Geburtsdatum auf einen neuen Besitzer zu übereignen. Dadurch ist die Übersichtlichkeit der Investitionen gesichert. Die Aufgabe, ein Aktienregister zu führen, kann auch an externe Registrargesellschaften übertragen werden.

Die Abkürzung ADRs steht für die Bezeichnung American Depository Receipts. Mit Hilfe von ADRs können amerikanische Anleger mit ausländischen Aktien handeln und müssen dafür nicht an die ausländischen Börsen gehen. Es handelt sich dabei um handelbare Aktienscheine, die von großen US-amerikanischen Banken ausgestellt werden. Diese werden wie herkömmliche Aktien auch an amerikanischen Börsen gehandelt.

Der Vorteil von AD’s ist es, den Handel zu erleichtern und zu beschleunigen. Es gibt mehrere Fälle, bei denen sich ausländische Aktien nur auf diese Weise an US-Börsen handeln lassen. Um den Preis eines ADR zu ermitteln, muss man sich an dem Preis orientieren, der an der Börse gilt, wo die Aktie notiert ist. Der Preis kann aber auch darunter liegen.