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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 1988 eine Eigenmittelempfehlung herausgegeben, die unter der Kurzbezeichnung Basel I bekannt wurde. Damit sollte die internationale Harmonisierung der Eigenkapitalanforderung durch die Bankenaufsicht geregelt werden. Diese Regelung wird auch als Baseler Akkord bezeichnet und besagt, dass die Mindesteigenkapitalausstattung von Banken bei acht Prozent liegen muss. Gewichtet wurde hier die Kreditposition von Banken anhand einer standardisierten Risikobewertung.

Der Baseler Akkord war zunächst nur für international tätige Banken gedacht. Inzwischen gilt Basel I als weltweit anerkannter Standard für Banken und wird in mehr als einhundert Ländern angewendet. Maßgeblich von Basel I beeinflusst wurden auch die EU-Richtlinien. Deshalb ist Basel I auch in den entsprechenden deutschen Regelungen der Bankenaufsicht maßgeblich und im Deutschen Gesetz für das Kreditwesen (KWG) in den §10 und 10a verankert.

Da die Handelsaktivitäten der Banken eine immer höhere Bedeutung erlangen, wurden auch die Marktpreisrisiken wie zum Beispiel Währungsrisiken, Risiken aus Rohwarengeschäften oder Zins- und Kursrisiken in die Bestimmungen von Basel I integriert. So werden die Kreditinstitute in die Lage versetzt, Basel I auch zur Steuerung des Marktrisikos für ihre internen Modelle zu verwenden. Sie werden von der Bankenaufsicht entsprechend anerkannt. Allerdings ist Basel I in den letzten Jahren immer mehr in die Kritik geraten. Experten sagen, dass die ökonomischen Risiken der Banken im Baseler Akkord nur ungenau und grob dargestellt werden. Neue Finanzinstrumente wie zum Beispiel der globale Einsatz von Sicherheiten werden hier nicht berücksichtigt. Inzwischen sind Bestrebungen im Gange, den Baseler Akkord hinsichtlich dieser neuen Anforderungen zu überarbeiten und anzupassen.

Unter einem Förderkredit versteht man ein Darlehen, das vom Staat gefördert wird. Es gibt Darlehensprogramme der öffentlichen Hand, die Förderkredite zum Beispiel für die Anschaffung oder den Bau von selbst genutztem Wohneigentum, für Umbauten und Renovierungen oder für die ökologische Umgestaltung vorhandener Immobilien verfügbar machen. In der Regel ist ein Förderkredit an bestimmte Bedingungen gebunden.

In Deutschland wird der Förderkredit zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder den einzelnen Landesbanken vergeben. Beantragen kann man einen Förderkredit jedoch ausschließlich über die eigene Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, niemals direkt bei der KfW oder der Landesbank. Dabei zeigt ein Förderkredit in der Regel einen deutlich niedrigeren Zinssatz als herkömmliche Darlehen oder Hypotheken. Unter bestimmten Bedingungen wird ein solcher Förderkredit für einen gewissen Zeitraum zinslos oder tilgungsfrei gewährt. Bevor man sich also Gedanken über die Finanzierung eines Bauvorhabens oder den Kauf einer Immobilie macht, sollte immer geprüft werden, ob ein Anspruch auf einen Förderkredit zugrunde gelegt werden kann.

Gleiches gilt auch für Renovierungsmaßnahmen. So werden zum Beispiel der Einbau von Fotovoltaikanlagen oder Solar- beziehungsweise Erdwärmeheizungen, die Dämmung von Dach und Fassade oder der Einbau neuer Fenster und Türen unter Umständen durch die Beantragung eines Förderkredits erheblich erleichtert und besser finanzierbar. Da es grundsätzlich möglich ist, einen Förderkredit auch mit anderen Darlehensformen zu kombinieren, ist eine Überprüfung der Vergabevoraussetzungen immer interessant.

Einen Förderkredit können auch Selbstständige oder Unternehmensgründer beantragen. Ein Informationsgespräch mit der eigenen Hausbank gibt Aufschluss über die Voraussetzungen, die in diesem Bereich für die Vergabe von Förderkrediten erfüllt werden müssen.

Normalerweise handelt es sich bei einem Blanko-Kredit um einen ganz normalen Ratenkredit. Er unterscheidet sich aber dadurch vom Ratenkredit, dass es im Detail besondere Kreditbedingungen gibt, die auf die finanzielle Situation und die Möglichkeiten des Darlehensnehmers individuell angepasst werden können. Ein Blanko-Kredit wird immer nach dem Ermessen des Darlehensgebers vergeben. Dabei können die Konditionen von Bank zu Bank durchaus unterschiedlich ausfallen. Geprüft wird natürlich das mögliche Einkommen des Darlehensnehmers. Aber auch die daraus resultierende Risikoeinstufung findet ihren Niederschlag in den Bedingungen für den Blanko-Kredit.

Normalerweise wird ein Blanko-Kredit, genau wie der Ratenkredit, in monatlichen Raten an die Bank zurückgezahlt. Es gibt für den Blanko-Kredit keinerlei Einschränkungen. Die Laufzeit und die Darlehenshöhe sind immer frei verhandelbar zwischen dem Finanzinstitut und dem Kreditnehmer. Nach welchen Kriterien eine Bank einen Blanko-Kredit vergibt, ist ebenfalls nirgendwo festgeschrieben. Wer allerdings bei der Risikoüberprüfung in eine sehr risikoreiche Gruppe eingestuft wird, muss damit rechnen, dass er für seinen Blanko-Kredit erheblich mehr an Kosten bezahlt, als es bei einem normalen Ratenkredit der Fall sein würde. Es ist also immer eine gute Überlegung wert, welche Form von Darlehen man aufnimmt, wie lange man sich an ein Unternehmen bindet und wie viel Geld man dafür unter dem Strich bezahlen muss. Der Blanko-Kredit kann dabei vonseiten der entsprechenden Bank durchaus in regelmäßigen Abständen an die Gegebenheiten auf dem Finanzmarkt angepasst werden. Wer sich mit seiner Bank darüber unterhält, einen Blanko-Kredit zu beantragen, sollte also ganz genau auf jedes Detail der Vertragsgestaltung achten und sich hier so gut wie möglich absichern.