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SMARTKAUTION – Die MIETKAUTION

Die Mietkaution, ein lästiges aber notwendiges Übel.

Nicht nur, dass es immer schwerer wird aufgrund der hohen Mieten und steigenden Umlagen Rücklagen zu bilden, sondern auch noch die Barmittel zu binden, welche für die Mietkaution aufgewendet werden müssen. Schwierig wird es dann wenn bei einem Umzug, die alte Kaution noch nicht ausgezahlt wurde und die Mietkaution für die neue Wohnung fällig wird.

SMARTAUKTION setzt an diesem Punkt in Form einer Bankbürgschaft an. In erster Linie entfällt die Kapitalbindung gegen einen geringen jährlichen Zinssatz. Die Bürgschaft bringt nicht nur Vorteile auf Seiten des Mieters sondern auch des Vermieters. Liegt eine Bürgschaft vor, kann der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter auf Bonität geprüft wurde. Dies schafft nicht nur Vertrauen sondern auch eine gewisse Sicherheit für den Vermieter. Auch bestehende Barkautionen können problemlos umgewandelt werden.

Ihre Vorteile bei einer Mietkaution als Mieter bei SMARTKAUTION:

  • mehr finanzieller Spielraum
  • bereits hinterlegt Bar-Kaution problemlos in eine SMARTKAUTION umwandeln
  • keine doppelte Kaution bei Umzug, da Haftung für alte und neue Mietwohnung
  • Kautionsrückzahlungen entfallen
  • lange Wartezeiten bei Rückzahlungen entfallen
  • volle Akzeptanz bei Vermietern
  • weniger Aufwand als Barkautionen
  • schnelle Abwicklung per Online-Antrag nebst Vorabentscheidung per E-Mail
  • Sollzinssatz 5% p.a. der Mietkautionshöhe, jährlich zahlbar
  • einmalige Bearbeitungsgebühr für Neukunden 89 EUR
  • einmalige Bearbeitungsgebühr für Bestandskunden beim Wechsel in ein neues Mietverhältnis 30 EUR

Ihre Vorteile bei einer Mietkaution als Vermieter bei SMARTKAUTION:

  • professionelle Bonitätsprüfung Ihrer Mieter
  • minimaler Verwaltungsaufwand
  • keine Kosten
  • Garantierte Leistungen
  • sofortige und direkte Abwicklung
  • Auszahlung der Bürgschaftssumme auf erstes Anfordern
  • Sicherheit wie bei eine Barkaution.

Repräsentatives Beispiel einer Mietkaution für Neukunden

Kautionsbetrag:                         1500,00 EUR
5% jährl. Zinssatz:                         75,00 EUR
zzgl. Beaberbeitungsentgelt        89,00 EUR (einmalig)

Gesamtbetrag im ersten Jahr:   164,00 EUR
im Folgejahr:                                  75,00 EUR

Über nachfolgenden Link, können Sie sich bequem Ihre Mitkaution ausrechnen und mit wenigen Klicks beantragen.

Beantragen Sie jetzt hier Ihre SMARTKAUTION…

Die Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 führte dazu, dass der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht damit begann, die Eigenmittelabsicherung der Banken, wie sie in Basel II stand, zu reformieren. Es gab Schwächen in der Bankenregulierung, die es abzustellen galt. Dafür sieht Basel III, das 2010 in seiner vorläufigen Endfassung veröffentlicht wurde und 2013 in Kraft treten soll, drei Säulen vor.

Die Säule eins besteht in der Erhöhung der Kapitalanforderungen für die Marktrisiken von Krediten und deren Verbriefung. Säule zwei soll die Standards der Überprüfungsprozesse durch die Bankenaufsicht erhöhen und Säule drei erweitert die Standards bei der Offenlegungspflicht.

Noch nicht regularisiert, aber in Basel III in seiner Endstufe vorgesehen, sind die Überarbeitung der Bestimmungen des Handelsbuches und die Erhöhung der Kapitalanforderungen für die Abwicklung von Bankgeschäften mit OTC-Kontrakten (Geschäfte außerhalb der Börse) über zentrale Gegenparteien. Außerdem soll eine Reduzierung der externen Ratings erfolgen.

Neben der Eigenkapitalbewertung soll aber mit Basel III auch eine Veränderung der Bewertung der Liquiditätssituation einhergehen. Basel III sieht grundlegende Prinzipien für ein funktionierendes Liquiditätsmanagement und dessen Überprüfung vor. Damit soll Refinanzierungsproblemen durch die Zentralbanken vorgebeugt werden. Die so genannte Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll sicherstellen, dass Banken ihre Liquidität auch unter schwierigen globalen Umständen behalten können. Sicherheiten, die Banken verkaufen, sollten idealerweise von den Zentralbanken als solche akzeptiert werden.

Damit wird deutlich, dass Basel III im Gegensatz zu den Vorgängerversionen nicht nur die reine Eigenkapitalbasis berücksichtigt, sondern auch im Rahmen der Liquiditätsvorschriften Veränderungen herbeiführen wird. Erfahrungen aus der Finanzkrise sorgen also für eine Stärkung des globalen Bankensystems.

Mit dem Baseler Akkord von 1988 hat der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht die Mindestkapitalausstattung von international tätigen Banken standardisiert. Eine achtprozentige Mindestabdeckung von Krediten wurde vorgeschrieben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass ein Kredit in Höhe von einer Million Euro mit einem Eigenkapital der Bank von mindestens 80.000 Euro abgesichert sein muss. Im Juni 1999 sollte dann mit Basel II eine Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) angestrebt werden. Der Baseler Akkord war überarbeitet worden, um im internationalen Bankensystem eine höhere Stabilisierung zu erreichen.

Der wichtigste Änderungspunkt bei Basel II ist dabei die neue Transparenzanforderung. Banken müssen einer erweiterten Offenlegungspflicht nachkommen. Dadurch soll eine stärkere Bindung der Kapitalanforderungen an das wirtschaftliche Risiko der Kreditinstitute erreicht werden. Maßgebend für die Mindestkapitalanforderung nach Basel II sind Ratings, die durch Ratingagenturen oder die Kreditinstitute selbst erstellt werden können. Neue Standardsätze wurden eingeführt, die teilweise deutlich über die achtprozentige Mindestanforderung aus Basel I hinausgehen.

Im Jahr 2003 wurden die neuen Regelungen nach Basel II verabschiedet und sind seit 2006 in Kraft gesetzt worden. Es ist nachweisbar, dass Basel II inzwischen auch die Interessen von mittelständischen Unternehmen und kleineren Kreditinstituten wesentlich besser berücksichtigt, als es im ursprünglichen Baseler Akkord der Fall gewesen ist. Auch die internationale Akzeptanz von Basel II ist gegenüber Basel I deutlich gestiegen. Dazu führt unter anderem, dass für mittelständische Unternehmen eine reduzierte Risikogewichtung eingeführt wurde. Außerdem wurde bei Basel II eine wesentlich breitere Palette von Sicherheiten (real und finanziell), Bürgschaften und Garantien zugelassen.