Mit der Abnahmeverpflichtung verpflichtet sich ein Kreditnehmer, also der Schuldner einen vereinbarten Kredit in Anspruch zu nehmen. Und zwar muss dies innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist geschehen. Dazu lässt er sich den festgeschriebenen Betrag vom Kredit auszahlen. Je nach den individuellen Konditionen, die bei der Darlehensaufnahme vereinbart wurden, kann die Dauer der Abnahmefrist flexibel gestaltet werden.
Im Kreditvertrag wird eine Standardklausel zur Abnahmeverpflichtung eingefügt, welche der Kreditnehmer unterschreibt. Je nachdem, wer der Kreditgeber ist, wird z. B. bei einer Bank, wo der Schuldner sein Girokonto hat, das Geld auf dieses überwiesen. Bei einem Sofortkredit muss das Geld bar an der Kasse abgeholt werden. Holt der Kreditnehmer das Geld nicht ab, gilt der Kreditvertrag trotzdem.
Eine Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt basiert nur auf Kulanz des Kreditgebers, meist gegen Bearbeitungsgebühr oder Entschädigungszahlung. Auf dem freien Markt spricht man auch von einer Abnahmeverpflichtung, wenn Lieferungen und Leistungen entgegen genommen und vergütet werden müssen.








