Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer auf Kapitaleinkünfte. Sie wurde zum 01. Januar 2009 eingeführt, um das deutsche Steuersystem zu vereinfachen.
Für sämtliche Kapitaleinkünfte werden durch die Kreditinstitute pauschal 25 % Steuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt. Dies gilt für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Verkaufsgewinne. Die Spekulationsfrist fällt weg, weshalb langfristige Anlagen uninteressanter werden, z. B. Vermögensaufbau- oder Rentenfonds. Kurzfristige Spekulationen hingegen werden durch den festen Abgeltungssatz, der häufig günstiger als die Lohnsteuer ist, vergünstigt und damit interessanter.








