Beschwerden über Misstände im Finanzbereich können der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde von jedermann gemeldet werden. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist freilich allein im öffentlichen Interesse tätig. Sie vermag sich daher nicht für privatrechtliche Anliegen einzelner Beschwerdeführer einzusetzen oder wie eine Schiedsstelle einzelne Streitfälle verbindlich entscheiden. Die Behörde kann im Zuge einer Verbraucherbeschwerde lediglich prüfen, ob ein Verstoss gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften gegeben ist. – Siehe Verbraucherschutzforum.









