Der Begriff Jahresabrechnung ist unter anderem auch im Bereich der Hausverwaltung anzutreffen. Hierbei handelt es sich um die jährliche Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise die Heizkosten, die Gartenpflegekosten, Müllentsorgungskosten, die Grundsteuer usw.
Man unterscheidet hier zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Ausgaben. Die umlagefähigen Ausgaben können am Ende des Jahres auf die Mieter bzw. Eigentümer umgelegt werden. Die Einnahmen sind die Mietkosten und Betriebskosten.








