Der Begriff Abbuchungsauftrag kommt aus dem Bankenwesen und bezeichnet eine bestimmte Art der Bankanweisung. Bei einem Abbuchungsauftrag geht die Initiative, anders als bei der herkömmlichen Inlands- oder Auslandsüberweisung, dem Dauer-, oder dem Abschöpfungsauftrag, nicht vom Zahlenden aus. Dieser wird vom Zahlungsempfänger in Auftrag gegeben und in regelmäßigen Abständen oder aber einmalig durchgeführt.
Um dies zu ermöglichen, muss der Zahlende natürlich vorab in schriftlicher Form zustimmen. Da diese Zustimmung nicht von der Bank geprüft wird und eine Abbuchung dadurch auch relativ einfach unrechtmäßig erfolgen könnte, hat der Zahlende ein Einspruchsrecht. Der Abbuchungsauftrag wird in diesem Falle widerrufen und das Geld retourgebucht.








